Parken mit dem Wohnmobil


Sie möchten sich ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen zulegen? Herzlichen Glückwunsch. Sie wissen bereits, wo Sie Ihre neue Errungenschaft in der Zeit parken werden, wenn Sie nicht auf Reisen sind? Wenn ja, nochmals Gratulation.
Beim Parken mit solch einem etwas größeren KFZ oder einem Wohnwagen gibt es ein paar Dinge zu beachten, die wir gerne erläutern möchten.

Es gibt generell 3 Unterschiede:

Wohnwagen

Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen

Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen

Beim Wohnwagen handelt es sich natürlich um einen Anhänger. Das Parken von Anhängern ist in der StVO ganz klar geregelt. Wenn der Wohnwagen allein steht, also ohne Zugfahrzeug, dann darf er nicht länger als 14 Tage am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. Ausnahme: Speziell gekennzeichnete Parkplätze. Es ist also ratsam, dass Sie sich vor dem Kauf Gedanken machen, wo Sie Ihren Wohnwagen auf längere Zeit parken werden. Es lohnt sich, im Netz nach Parkmöglichkeiten, speziell über den Winter, zu suchen, da Sie dadurch auch Ihr Schätzchen schonen. Oft bieten Landwirte Plätze in einer Scheuer oder leerstehende Hallen werden hierfür angeboten. Die Mietpreise liegen oft bei 30-50 Euro pro Monat. Da die Wohnwagen und Wohnmobile dort in der Regel sehr eng geparkt werden, sollten Sie notwendige Reparaturen entweder vor dem Langzeitparken oder danach einplanen, da Sie kaum die Möglichkeit haben, dort Reparaturen auszuführen-was meistens auch nicht gewünscht ist.

Beim Wohnmobil ist das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend.

Bei einem Wohnmobil bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht ist es sehr einfach. Solange das Fahrzeug angemeldet ist, dürfen Sie es unbegrenzt auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wo Parken generell erlaubt ist, parken.

Bei einem Wohnmobil über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sieht es ganz anders aus. Das Parken ist nur sehr eingeschränkt möglich, was bedeutet, dass Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 Uhr bis 06 Uhr nicht parken dürfen. Dasselbe gilt an Sonn-und Feiertagen.

Sorgen Sie also besser vor und mieten Sie frühzeitig einen geeigneten Stellplatz, um keinen Ärger mit den Nachbarn und der Obrigkeit zu bekommen.